Politische Bildung sieht sich verstärkt der Forderung nach mehr Neutralität und damit einhergehenden Angriffen ausgesetzt, die vor allem von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien und Bewegungen ausgehen. Zur Verteidigung der Disziplin wird unter anderem auf den Grundrechtsbezug politischer Bildung, den Beutelsbacher Konsens (in einer Interpretation, die der derjenigen, die ihn pro Neutralität instrumentalisieren, widerspricht) und auf Schulgesetze, Grundgesetz und Beamtenrecht verwiesen, womit vor allem auf die von der AfD vorgenommene Gegenüberstellung Neutralität – Parteilichkeit eingegangen wird. Diese überwiegend juristisch argumentierenden Beiträge soll dieser Artikel um eine Perspektive ergänzen, die in den Blick nimmt, dass in der Rhetorik der AfD „Neutralität“ nicht nur „Parteilichkeit“, sondern auch (damit mitunter verknüpft) „Indoktrination“ gegenübergestellt wird. Um zur Debatte um Neutralität als „Diskussion um die demokratischen Grundlagen der Gesellschaft“ (Lösch 2020, 401) beizutragen, wird aufbauend auf der Theorie der Moralpanik eine Deutung der Warnung vor Indoktrination als ebensolche vorgenommen.